Als Erste Hilfe werden im Allgemeinen Maßnahmen bezeichnet, die von jedermann durchführbar sind und zur Rettung von Leben oder zur Abwendung einer Gefahr dienlich sind. Die meisten kennen aus dem Kurs "Lebensrettende Sofortmaßnahmen", den man zum Erwerb einer Fahrerlaubnis benötigt, noch Stichwörter wie "Mund-zu-Mund-Beatmung", die "stabile Seitenlage" oder "Schocklage". Dies sind Maßnahmen, die bis zum Eintreffen von Fachpersonal (bspw. Notarzt, Rettungsdienst, Feuerwehr) durchgeführt werden können und dabei Leben retten können.
Doch während die Versorgung einer kleinen Wunde mit einem Pflaster oder die Kühlung eines verstauchten Knöchels eine Selbstverständlichkeit ist, werden die Hemmschwelle und die Unsicherheit bei größeren Verletzungen oder lebensbedrohlichen Erkrankungen plötzlich unglaublich hoch.
Nach Angaben des DRK haben zwar 80% der Bevölkerung einen Kurs in Erster Hilfe belegt, jedoch liegt die Teilnahme im Durchschnitt 15 Jahre zurück. Dies ist meistens ein zu langer Zeitraum um sich noch daran zu erinnern, welche Maßnahme in welcher Situation schnelle und lebensrettende Hilfe darstellt.
Dabei sind gerade die Minuten bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes entscheidend: Bei einem Herz-Kreislauf-Stillstand bedeutet eine Minute verstrichene Zeit bis zum Beginn der Wiederbelebung ca. 10% weniger Überlebenswahrscheinlichkeit. Selbst bei rascher Alarmierung des Rettungsdienstes sind schnell 5 Minuten vergangen bis dieser eintrifft. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass sich die Überlebenswahrscheinlichkeit des Patienten halbiert, wenn niemand Erste Hilfe leisten kann.
Viele Menschen entgegnen, dass sie Angst hätten einen Fehler zu begehen. Jedoch ist dazu zu sagen, dass der größte Fehler in einer solchen Situation darin besteht, keine Maßnahmen zu ergreifen. Bei einem Herz-Kreislauf-Stillstand bedeutet dies ganz lapidar ausgedrückt: "Mehr tot geht nicht!", soll heißen, dass alle Versuche zur Wiederherstellung von Atmung und Puls dem Patienten nur helfen können. Und auch für den Fall, dass sie "Fehler" begehen brauchen Sie nicht beunruhigt zu sein: Der Gesetzgeber schützt Laien wenn sie Erste Hilfe leisten. Bestraft werden aber diejenigen, die eine ihnen zumutbare Hilfe unterlassen. Also besteht auch aus rechtlichen Aspekten kein Grund Angst vor Erster Hilfe zu haben.
Ein weiteres Argument ist oft, dass bei Verkehrsunfällen oft auch andere Menschen in der Nähe sind die helfen könnten. Dies mag zwar stimmen, aber Statistiken zeigen, dass sich rund 70% der Notfälle im häuslichen Umfeld oder in der Freizeit ereignen. Will heißen, dass die Wahrscheinlichkeit einem Familienangehörigen oder Bekannten Erste Hilfe leisten zu müssen deutlich größer ist als diejenige einem wildfremden auf einer verlassenen Landstraße Erste Hilfe leisten zu müssen. Auch dies sollte ein Grund sein die Kenntnisse der Ersten Hilfe regelmäßig aufzufrischen.
Nicht zuletzt sind regelmäßige Auffrischungen auch nötig, weil sich im Laufe der Jahre immer wieder Änderungen an den Maßnahmen ergeben. Durch Untersuchungen ergeben sich immer wieder Verbesserungsmöglichkeiten, die in die Maßnahmen zur Ersten Hilfe einfließen. Wer also bestmöglich helfen will, muss auch auf dem neuesten Stand sein.
Wenn Sie also Ihre Kenntnisse in Erster Hilfe auffrischen oder neu erwerben möchten, können Sie den Webseiten der Hilfsorganisationen Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG), Deutsches Rotes Kreuz (DRK), Johanniter-Unfallhilfe (JUH) und Malteser Hilfsdienst (MHD) nach Kursen suchen.
Für all diejenigen, die sich im Internet auf den neuesten Stand bringen wollen - was die Praxis in keinem Fall ersetzen kann und sollte - bietet das DRK eine Webseite zur Ersten Hilfe an.